Streiten sich  Mieter und Vermieter vor Gericht, dürfen die anfallenden Anwaltskosten nicht durch die vom Mieter hinterlegte Mietkaution beglichen werden. Die Mietkaution dient in erster Linie ausschließlich der Absicherung des Vermieters vor Mietausfällen.

Zu diesem Urteil kam das Landgericht Duisburg (Az.: 13 S 58/10) in einem aktuellen Mietrecht Streit. Mieter und Vermieter standen wegen einem Wasserschaden vor Gericht. Aufgrund des Wasserschadens hatte der Mieter das entsprechende Wohnobjekt gekündigt und forderte in diesem Zuge seine Mietkaution zurück. Der Vermieter war aber der Ansicht, er hätte das Recht die Mietkaution, zum Ausgleich der Anwaltskosten nach Beendigung des Gerichtsverfahren, einzubehalten.

Das Düsseldorfer Gericht hat dieses Vorgehen abgelehnt und betonte abermals, dass die hinterlegte Mietkaution ausschließlich eventueller Mietausfälle diene und zum Ausgleich für nicht vom Mieter geleistete Schönheitsreparaturen.

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