Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung und darf nicht mehr als 3 Kaltmieten sein. Das heißt, es dürfen keine Nebenkosten in die Mietkaution eingerechnet sein. Es zählt dabei die Miethöhe, die bei Antritt des Vertrages festgeschrieben ist. Jedoch kann man nachträglich zusätzlich eine Nachzahlung verlangen, wenn sich innerhalb des Vertrages die Miete erhöht. Es besteht für den Mieter das Recht, die Kaution in 3 Monatsraten aufzugliedern und zu bezahlen. Der Mieter hat das Recht, den Vermieter aufzufordern, ihm mitzuteilen, wo die Mietkaution sich befindet und wie der aktuelle Stand ist.
Es besteht für den Mieter das Recht, die Kaution in 3 Monatsraten aufzugliedern und zu bezahlen. Der Mieter hat das Recht, den Vermieter aufzufordern, ihm mitzuteilen, wo die Mietkaution sich befindet und wie der aktuelle Stand ist. Wenn man eine Barkaution leistet, sollte man eine Quittung verlangen und bei Überweisungen die Kontoauszüge aufbewahren. Der Vermieter muss die Kaution bei einer Bank anlegen, zum Beispiel auf einem Sparbuch. Sie soll auf jeden Fall vor einer Insolvenz sicher sein.
Der Vermieter ist verpflichtet die Kaution sofort anzulegen, nachdem er sie erhalten hat. Zusammengefasst muss der Vermieter sie so anlegen, dass von Anfang an Zinsen gebucht werden und man das Geld nach einer Kündigungsfrist von 3 Monaten wieder abheben kann. Keine Pflicht vom Vermieter ist es, sich zu erkundigen, bei welcher Bank es dafür die meisten Zinsen gibt. Am Ende eines Mietvertrages, bekommt der Mieter die Kaution zusammen mit den Zinsen zurück, wenn durch den Mieter keine Schäden entstanden sind. Ansonsten bekommt der Mieter nur einen Teil davon zurück. Der Vermieter darf die Kaution nicht komplett behalten, wenn Schäden oder Kosten entstanden sind, die geringer sind als die Kaution. Der Vermieter darf nur die realen Kosten einbehalten und eventuell offene Mietrückstände nicht mit der Kaution verrechnen. Die Schäden in einer Wohnung dürfen nicht geschätzt werden, sondern von einem Fachmann begutachtet werden und die Kosten müssen genau ausgerechnet sein.
Der Vermieter darf sich nicht aus der Kaution bereichern, wenn er sich in einer Notlage befindet. in manchen Fällen kann es auch dazu kommen, dass der Mietvertrag erst unterschrieben wird, wenn der Mieter auch wirklich die Kaution bezahlt hat und nicht schon vor der Zahlung, das heißt sobald das Geld bar beim Vermieter ist oder auf seinem Konto gutgeschrieben ist.