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	<title>Mietkaution</title>
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	<description>Mietbürgschaft – Kautionsbürgschaft  für Miete und Vermieter</description>
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		<title>Tagesgeldkonto als MietkautionsKonto nutzen</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Feb 2012 15:23:20 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wie macht man sein tagesgeldkonto zu einem Mietkautionskonto? Ganz einfach, man muss die Verpfändungserklärung der Bank unterschreiben. Vorteil dieser Lösung ist: Das Geld Vermehrt sich auf dem eignen Konto bei guten Zinssätzen. Sparbuch und Kautionsversicherung bringen wenig bzw. Kosten auch noch Geld.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Sparbuch vs. Tagesgeldkonto? Vorteile des Tagesgeldkontos für Mieter, Freiberufler, Eigentümer und Eltern</h2>
<p><strong>1. Freiberufler:</strong> Können Geld, was sie z.B. für <strong>Vorauszahlungen der Steuer</strong> zurücklegen wollen  im Gegensatz zu Sparbüchern langfristig auf Tagesgeld-Konten anlegen, obwohl es von dort oft schnell abgerufen werden muss. Durch die Abgeltungssteuer ergeben sich Vorteile für die sparwilligen Freiberufler, da durch sie nur 25 % Pauschalsatz erhoben werden. Das gilt jedoch nur, wenn das <strong>Tagesgeldkonto als Privat- und nicht als Geschäftskonto</strong> angelegt ist, da es bei Zweiterem zwingend ist die über gebliebenen Gewinne mit den Zinsen zu versteuern.</p>
<p><strong>2. Eltern und Großeltern:</strong> Auch sie können durch das Tagesgeldkonto deutliche Vorteile sehen, denn wer allein 20 Euro monatlich für seine Kinder oder Enkel weglegt und das über 20 Jahre. bekommt bei 2,5 % Zinsen 1400 Euro Zinsen über das Tagesgeld-Konto raus – durch das Sparbuch mit 0,5 % Zinsen jedoch nur 248 Euro.</p>
<p><strong>3. Vermieter und Mieter:</strong> Parkt man die Mietkaution auf einem <a href="http://www.girokonto-kostenlos-info.de/tagesgeld-festgeld/">Tagesgeldkonto</a> kann man mit bis zu <strong>5 mal so hohen Zinsen</strong> gegenüber dem Sparbuch rechnen. Und das lohnt sich, denn bei z.B. einer Kaution von 3000 Euro jährlich bekommt man mit dem Tagesgeld-Konto ganze 63 Euro mehr raus! Mit einer von der Bank bestätigten, oder <strong>ausgestellten Verpfändungserklärung</strong> kann man ein Tagesgeldkonto so einfach als Mietkautionskonto nutzen.<br />
<strong><br />
4. Eigentümergemeinschaften:</strong> Können sogar von Tagesgeld-Konten profitieren, die nur   mittelmäßig verzinsten sind. Denn auch hier gibt es dreimal so hohe Zinsprozente als auf dem Sparbuch. So kann man bei 1,5 % Zinsen auf dem Tagesgeld-Konto gegenüber 0,5 % auf dem Sparbuch 500 Euro Mehrbetrag pro Jahr bei 50.000 Euro Rücklage erzielen.</p>
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		<title>Amt muss Mietkaution bei Umzug zahlen</title>
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		<pubDate>Tue, 14 Feb 2012 09:06:01 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wenn ein ALG2 Empfänger in eine neue Wohnung umziehen muss, um in der Nähe seiner ggf. Minderjährigen Kinder zu bleiben, bekommt dieser die fällige Mietkaution vom Amt ausgelegt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Umzug von Hartz-IV-Empfängern &#8211; Behörde muss zahlen</h3>
<p>Behörden müssen zukünftig für Umzüge von <strong>Harz-IV-Empfängern </strong>aufkommen, wenn diese notwendig sind. Das hat das Bremer Sozialgericht beschlossen. Im Fall eines Hartz-IV empfangenden Vater, der in die Nähe seiner Tochter (minderjährig) ziehen wollte, entschied sich das Gericht dafür, dass er für die <a href="http://www.mietkaution.info/"><strong>Mietkaution</strong></a> seiner 370 Euro teuren Wohnung ein Darlehen aufnehmen darf. Das Ganze hatte vor Gericht geführt, da die <strong>Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales </strong>meinte, nicht für das Darlehen des Mannes sorgen zu müssen, da dieser mit der Miete seiner zukünftigen Wohnung 12 Euro über der <strong>Mietobergrenze</strong> läge, die für Ein-Personen-Haushalte vorgesehen sind und der Umzug außerdem aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft nicht von Nöten wäre. Die Richter jedoch entschieden sich für den Mann mit der Begründung, dass es zum Wohle des Kindes wäre, wenn der Vater in unmittelbarer Nähe wohnen würde.</p>
<p>Demnach soll nun eine höhere Mietobergrenze gelten, wenn es zu regelmäßigen Übernachtungen von Kindern bei dem Elternteil komme, bei dem sie nicht wohnen.</p>
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		<title>Norisbank Mietbürgschaft ohne Mietkautions-Konto</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Aug 2011 09:20:10 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Norisbank hat in Kooperation mit der Deutschen Kautionskasse das Produkt "Wohnbürgschaft" zum Leben erweckt. Dies ist eine Mietbürgschaft, damit Sie ihr Geld nicht auf ein Mietkautionskonto hinterlegen müssen, sondern Bar zur Verfügung haben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ja auch die <strong>Norisbank</strong> hat für alle, die eine neue Wohnung beziehen wollen und für diese Mietkaution hinterlegen müssen eine neue Lösung parat. Bei der Norisbank gibt es aktuell die Möglichkeit der &#8220;<strong>bargeldlosen Mietkaution</strong>&#8220;. Was heißt das? Die Norisbank bietet in Kooperation mit der <strong>Deutschen Kautionskasse</strong> das Produkt &#8220;<strong>Wohnbürgschaft</strong>&#8221; an, was Umgangssprachlich auch als Mietbürgschaft bezeichnet wird.<span id="more-1034"></span></p>
<p>Wie bei anderen Mietbürgschaften auch, können Sie die Wohnbürgschaft der Norisbank auch nutzen, wenn Sie eine bereits hinterlegte Barkaution vom Mieter wieder ausgezahlt haben wollen. Als Sicherheit hinterlegen Sie im Tausch die Norisbank Mietkaution Bürgschaft.</p>
<p>Wie sind die Konditionen der<strong> Norisbank Mietbürgschaft</strong>:? Zuerst muss man sagen, dass die Höhe der abgesicherten Kautionssumme mindestens 300€ betragen muss. Das sollte kein Problem sein. Eine Kaution kann bis zur Höhe von  198.000€ abgesichert werden. Mit dem <strong>Norisbank Kautionsrechner</strong> können Sie ermitteln, wie hoch Ihr Beitrag  &#8211; prozentual gemessen an der Kautionssumme -  für die Mietbürgschaft ist. Die Prozentsätze variieren für das 1. Jahr und die Folgejahre.</p>
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		<title>Mietkaution im Streifall nicht für Anwaltskosten</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Apr 2011 12:28:31 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Laut neuster Mietrecht Sprechung dient die hinterlegte Kaution ausschließlich für Mietausfälle und ggf. Schönheitreparaturen. Streiten sich Vermieter und Mieter vor Gericht, darf die Kaution nicht zum Ausgleich der Anwaltskosten einbehalten werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Streiten sich  <strong>Mieter und Vermieter vor Gericht</strong>, dürfen die anfallenden <strong>Anwaltskosten</strong> nicht durch die vom Mieter hinterlegte Mietkaution beglichen werden. Die <strong>Mietkaution</strong> dient in erster Linie ausschließlich der Absicherung des Vermieters vor <strong>Mietausfällen</strong>. <span id="more-961"></span></p>
<p>Zu diesem Urteil kam das <strong>Landgericht Duisburg (Az.: 13 S 58/10)</strong> in einem aktuellen <a href="http://www.mietkaution.info/mietrecht-bgh/">Mietrecht </a>Streit. Mieter und Vermieter standen wegen einem <strong>Wasserschaden</strong> vor Gericht. Aufgrund des Wasserschadens hatte der Mieter das entsprechende Wohnobjekt gekündigt und forderte in diesem Zuge seine Mietkaution zurück. Der Vermieter war aber der Ansicht, er hätte das Recht die <strong>Mietkaution</strong>, zum <strong>Ausgleich der Anwaltskosten</strong> nach Beendigung des Gerichtsverfahren, einzubehalten.</p>
<p>Das Düsseldorfer Gericht hat dieses Vorgehen abgelehnt und betonte abermals, dass die hinterlegte Mietkaution ausschließlich <strong>eventueller Mietausfälle</strong> diene und zum Ausgleich für <strong>nicht vom Mieter geleistete Schönheitsreparaturen.</strong></p>
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		<title>Rückgabe Mietkaution Fristen</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Apr 2011 08:41:26 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wer sich eine neue Wohnung sucht ist zumeist auf das Geld, welches in Form der Mietkaution für die gekündigte Wohnung hinterlegt wurde, angewiesen, um das Geld bei der neuen Wohnung als Kaution wieder zu hinterlegen. Die Rückgabe der Mietkaution gestaltet sich laut Rechtswegen wie folgt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <strong>Deutsche Mieterbund</strong> mit Sitz in Berlin hat sich zum Thema <strong>Mietkaution Rückzahlung</strong> wie folgt geäußert: Die Rückzahlung der Mietkaution, egal in welcher Form diese hinterlegt wurden ist &#8211; Barkaution, Sparbuch oder Mietkautionsbürgschaft &#8211; muss vom Vermieter schnellst möglich an den ehemaligen Mieter wieder ausgehändigt werden. Wobei mit &#8220;<strong>schnellst möglich</strong>&#8221; der Zeitpunkt gemeint ist, ab dem dem Vermieter klar ist, dass keine weiteren Ansprüche aus dem gekündigten Mietverhältnis vorliegen.<span id="more-951"></span></p>
<p>Im Allgemeinen gilt laut Aktenzeichen: 1 S 188/82 des Landgericht Kölns, dass im Normalfall der Vermieter einen Zeitraum von <strong>2 bis 3 Monaten</strong> Zeit hat, um eventuelle Ansprüche gegenüber dem ehemaligen Mieter zu klären und geltend zu machen. Laut Aktenzeichen: 2 U 7/84 des Oberlandesgericht Celle ist der <strong>maximale Zeitraum</strong> für die Klärung von Ansprüchen aus einem gekündigten Mietverhältnis <strong>6 Monate</strong>. In Ausnahmefällen, so der Bundesgerichtshof, kann sich der Vermieter laut Aktenzeichen: VIII ARZ 2/87 BGH auf eine längere Frist berufen.</p>
<p>In dem Falle, dass noch Ansprüche gegenüber dem Mieter offen sind wie z.B. die <strong>letzte Betriebskostenabrechnung</strong>, ist es dem Vermieter <strong>nicht gestattet die volle Summe einzubehalten</strong>. Rechnet der Vermieter aber mit einer<strong> Betriebskosten-Nachzahlung</strong>, so kann er <strong>einen Teil</strong> der hinterlegten Mietkaution einbehalten.</p>
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		<title>Mietkautionskonto</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Apr 2011 11:09:53 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Bei nahezu jedem Mietverhältnis spielt die Mietkaution eine große Rolle. Als Vermieter dient sie Ihnen als Sicherheit, um vom Mieter verursachte Schäden zumindest durch diesen Betrag begleichen zu können. Als Mieter selber können Sie den Vorteil darin sehen, dass Sie im Falle eines Schadens dieses Geld schon zurückgelegt haben. Bestand beim Auszug kein zu bezahlender [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei nahezu jedem Mietverhältnis spielt die Mietkaution eine große Rolle. Als Vermieter dient sie Ihnen als Sicherheit, um vom Mieter verursachte Schäden zumindest durch diesen Betrag begleichen zu können. Als Mieter selber können Sie den Vorteil darin sehen, dass Sie im Falle eines Schadens dieses Geld schon zurückgelegt haben. Bestand beim Auszug kein zu bezahlender Schaden, bekommen Sie als Mieter das Geld wieder zurück. Um sich nicht nur über das wiedererlangte Geld sondern eventuell auch über einem zustehende Zinsen freuen zu können, lohnt es sich, die Kaution auf einem sogenannten Mietkautionskonto anzulegen. <span id="more-903"></span></p>
<p>Für ein solches <strong>Mietkautionskonto</strong> gibt es keine Produktvorschriften, sodass es verschiedene Möglichkeiten gibt, das Geld für die Zeit der Miete zurückzulegen. Die übliche, weil traditionelle Anlage einer Mietkaution ist das Mietkautionskonto in Form eines Sparbuches. Diese Variante ist allerdings nicht sehr renditestark und da es seit 2001 auch gesetzlich erlaubt ist, andere Sparformen zu wählen, macht es großen Sinn, sich andere Anlageformen für das Mietkautionskonto anzuschauen. So ist vor allem auch die <strong>Anlage in Hypothekenanleihen</strong> eine immer beliebtere Alternative, um auf diesem Wege viel mehr Zinsen zu erwirtschaften als es das herkömmliche Mietkautionskonto ermöglicht. Sie können auch andere bekannte Sparformen wie das Tagesgeld- oder Festgeldkonto nutzen.</p>
<p>Manche Vermieter lassen sich auch einen Bausparvertrag für die Zeit abtreten. Wichtig ist, dass Sie sich bewusst darüber sind, dass es viele Möglichkeiten gibt, mit denen Sie durch die möglicherweise lästige Kaution gute Renditemöglichkeiten nutzen können, um sich später dann doch über die vorübergehend abgetretene Mietkaution freuen zu können. Die Alternativen zur Geldanlage in Form eines Mietkautionskonto bestehen darin, sich auch in Form von Darlehen oder Bürgschaften abzusichern, um nicht die gesamte Kaution auf einmal aufbringen zu müssen. Welche Art des <strong>Mietkautionkonto</strong> gewählt wird, bleibt Ihnen überlassen und der Vermieter wird immer einverstanden sein, wenn ihm das Geld für den Notfall zur Verfügung steht.</p>
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		<title>Mietrecht</title>
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		<pubDate>Thu, 14 Apr 2011 09:17:35 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Jedes Jahr setzen wir uns immer wieder mit den gleichen Fragen des Steuerrechts auseinander und wer einige Jahre seine Steuererklärung selber erstellt kann auch einen Überblick über all die Rechte und Gesetze erlangen. Bei dem Mietrecht ist das viel schwieriger, wir müssen uns immer mit neuen Fragen und noch nicht da gewesenen Problemen beschäftigen. Ob [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jedes Jahr setzen wir uns immer wieder mit den gleichen Fragen des Steuerrechts auseinander und wer einige Jahre seine Steuererklärung selber erstellt kann auch einen Überblick über all die Rechte und Gesetze erlangen. Bei dem Mietrecht ist das viel schwieriger, wir müssen uns immer mit neuen Fragen und noch nicht da gewesenen Problemen beschäftigen. Ob wir Mieter sind oder Vermieter, wir werden uns im Laufe der Jahre mit vielen Fragen des Mietrechts auseindersetzten müssen. </p>
<p>Beginnend mit dem Mietvertrag müssen wir uns schon zum ersten Mal mit den Gesetzen, Rechten und Pflichten des Mieters und des Vermieters auseinandersetzten. Natürlich gibt es vorgefertigte Mietverträge, die uns helfen die wesentlichen Bestandteile des Mietvertrags einfach und unbürokratisch zu erfüllen. Aber als Mieter müssen wir uns hier zum ersten Mal über unsere Pflichten informieren, wie Bezahlung einer Kaution, Kündigungsfristen und Mieterhöhungen.</p>
<p>Und auch im Laufe des Jahres bleibt uns, weder als Mieter noch als Vermieter, der Kampf durch das Mietrecht nicht erspart. Einmal jährlich ist die Betriebskostenverordnung fällig, außerdem gibt es Heizkosten &#8211; und Energiesparverordnungen, mit denen sich beide Parteien auseinandersetzen müssen. Als Mieter und Vermieter müssen wir dem deutschen Recht folgen und uns durch einen Dschungel von Gesetzen kämpfen. Mietfragen und Rechtsstreitigkeiten um Mietfragen beschäftigen viele deutsche Anwälte und wer schon einmal einen Anwalt einschalten musste, ob es sich um Forderungen vom Vermieter handelt oder um Rechte von Mietern &#8211; weiss spätestens dann dass es hierfür auch geeignete Versicherungen gibt. </p>
<p>Gerade in der heutigen Zeit, wo wir uns alle offen und einfach über unsere Rechte und Pflichten informieren können, werden auch unsere Rechte eingeklagt und gefordert. Eine Versicherung ist daher sinnvoll und kann sich ganz schnell auszahlen.</p>
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		<title>Muss der Vermieter eine Kautionsbürgschaft akzeptieren?</title>
		<link>http://www.mietkaution.info/muss-vermieter-kautionsbuergschaft-akzeptieren/</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Apr 2011 14:46:57 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Es könnte sein, dass Ihr Vermieter mit dem Begriff oder dem Produkt der Mietbürgschaft noch nichts anzufangen weiß, da es hier bei uns in Deutschland noch recht neu am Markt ist. Sie haben als Mieter dennoch die Option Ihren Vermieter auf diese Möglichkeit anzusprechen und Ihm gegebenenfalls eine entsprechende Broschüre, Internetseite oder anderes Informationsmaterial mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es könnte sein, dass Ihr Vermieter mit dem Begriff oder dem Produkt der <strong>Mietbürgschaft</strong> noch nichts anzufangen weiß, da es hier bei uns in Deutschland noch recht neu am Markt ist.<span id="more-792"></span> Sie haben als Mieter dennoch die Option Ihren <strong>Vermieter auf diese Möglichkeit anzusprechen</strong> und Ihm gegebenenfalls eine entsprechende <strong>Broschüre, Internetseite</strong> oder anderes Informationsmaterial mit zu geben. <strong>Kautionsfrei.de</strong> als <strong>Mietkautionsbürgschaft-Anbieter</strong> steht für Fragen und Antworten Ihres Vermieters zur Verfügung. Der Vermieter kann sich unter 0800-0122333 gründlich informieren und beraten lassen.</p>
<p>Im Falle dessen, dass Ihr <strong>Vermieter die Mietbürgschaft nicht als Sicherheit annimmt</strong>, schicken Sie als Mieter den <strong>Kautionsschutzbrief</strong> bzw. die Urkunde binnen 14 Tagen wieder an kautionfrei.de zurück. dabei ist eine Frist von 14 Tagen laut Druckdatum der Urkunde einzuhalten. bereits angefallene Kosten werden Ihnen dann zu <strong>100% zurück erstattet</strong>.</p>
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